Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der begreen International GmbH

1. Allgemeines

1.1. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Käufers, die uns schriftlich oder auf anderem Wege mitgeteilt werden, erkennen wir nicht an, sofern wir ihnen nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.

1.2. Änderungen, Ergänzungen oder Abweichungen dieser Bedingungen, einschließlich des Verzichts auf das Schriftformerfordernis, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

2. Angebote und Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung der Lieferung zustande.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die vereinbarten Zahlungsbedingungen ab Rechnungsdatum. Massgeblich ist der rechtzeitige Zahlungseingang auf unserem Konto.

3.2. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % pro Jahr zu berechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

3.3. Zahlungen des Käufers werden zunächst auf die älteste offene Forderung angerechnet, es sei denn, der Käufer trifft eine andere ausdrückliche Anweisung.

3.4. Der Käufer ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufzurechnen.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen unser Eigentum.

5. Lieferung

5.1. Die Lieferung erfolgt in den vereinbarten Standardverpackungen. Verpackungen, die unentgeltlich bereitgestellt werden, nehmen wir nicht zurück.

5.2. Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Käufer zumutbar sind.

5.3. Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung.

5.4. Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks oder andere unvorhergesehene Umstände, die außerhalb unseres Einflusses liegen, berechtigen uns, die Lieferfrist zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten.

5.5. Mit Übergabe der Ware an den ersten Frachtführer gehen alle Risiken, einschließlich des Verlusts oder der Beschädigung der Ware, auf den Käufer über.

6. Mängelanzeige und Gewährleistung

6.1. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu melden.

6.2. Unsere Gewährleistung umfasst entweder die Nachbesserung oder den Ersatz der mangelhaften Ware. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt.

6.3. Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Lieferung der Ware, es sei denn, es liegt ein vorsätzlich verschwiegenes oder arglistiges Verhalten vor.

7. Haftung

7.1. Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

7.2. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgesehen ist.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

8.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Firmensitz.

8.2. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Winterthur. Alternativ können wir den Käufer an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

8.3. Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9. Datenschutz

9.1. Wir verarbeiten personenbezogene Daten gemäss den geltenden Datenschutzgesetzen. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

Scroll to Top